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Kosten- und Förderübersicht
Stand 09/2022

Freie Energieberatung

Die Leistungen einer freien energetischen Beratung sind stark objektabhängig und variieren aufgrund von persönlichen Wünschen und Präferenzen des/der Bauherrn/-in bzw. des/der Auftraggebers/-in. Somit erfolgt auch unsere Vergütung individuell und aufwandsbezogen nach Vereinbarung.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Die Kosten für die Erstellung des Individuellen Sanierungs-fahrplans betragen pauschal

  • EUR 1.625,- für Gebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten

  • EUR 2.125,- für Gebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten

Davon übernimmt die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ einen Anteil von 80%. Dies entspricht 1.300 EUR bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 1.700 EUR bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Tatsächlich kostet die Erstellung des Individuellen Sanierungsfahrplanes den/die Bauherrn/-in bzw. den/die Auftraggeber/-in somit

  • EUR 325,- für Gebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten

  • EUR 425,- für Gebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten

Die Erläuterung des Energieberatungsberichtes während einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung wird weiterhin mit bis zu EUR 500,- bezuschusst.

Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Voraussetzung für die Beantragung der Förderung von Einzelmaßnahmen ist das Hinzuziehen eines/einer Energieeffizienzexperten/-in, der/die bei der Fachplanung mitwirkt bzw. die Baubegleitung durchführt.

Das Honorar einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung richtet sich nach den zu begleitenden Maßnahmen sowie den Gegebenheiten des Gebäudes. Entsprechend unterschiedlich fällt der Aufwand unserer Tätigkeiten aus, sodass eine pauschale Festsetzung der Kosten nicht möglich ist.

Es gilt hier jedoch eine Erstattung zu 50 % durch die Bundesförderung bis zu einer Höhe von EUR 5.000,- pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten ist die Förderung begrenzt auf EUR 2.000,- pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt begrenzt auf maximal EUR 20.000,- pro Zuwendungsbescheid.

Gemeinsam etwas bewegen

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns:

info@ati-energie.de

+49 (0) 2241 / 9222 947

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